Arbeitsverträge in Polen – ein kurzer Überblick

Wer in Polen arbeitet oder Mitarbeiter beschäftigt, sollte die wichtigsten Vertragsarten kennen. Das polnische Arbeitsrecht unterscheidet im Wesentlichen drei Arten von Arbeitsverträgen: 

Arbeitsvertrag auf Probe 

Dieser Vertrag dient dazu, die Zusammenarbeit zu testen. Er ist ein eigenständiger Vertrag und kann für maximal 3 Monate abgeschlossen werden. 

Befristeter Arbeitsvertrag 

Ein Arbeitsverhältnis kann auch für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden. Dabei gilt: Die Gesamtdauer mehrerer befristeter Verträge darf in der Regel 33 Monate nicht überschreiten und es sind maximal drei Verträge zulässig. Danach entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. 

Unbefristeter Arbeitsvertrag 

Dies ist die stabilste Form der Beschäftigung ohne festgelegtes Enddatum und bietet beiden Seiten langfristige Planungssicherheit. 

Wichtig: 

Ein Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden und die wichtigsten Bedingungen klar regeln – insbesondere Tätigkeit, Vergütung und Arbeitsbeginn. In der Praxis werden Arbeitsverträge in Polen grundsätzlich in polnischer Sprache erstellt, häufig aber auch zusätzlich in einer zweisprachigen Version, z. B. Polnisch-Deutsch. 

Unser Tipp: Lassen Sie Arbeitsverträge vorab prüfen oder erstellen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. 

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